Die Beitrags- und Gebührenordnung regelt alle Einzelheiten...


Gemäß § 7 (3) der Vereinssatzung. Gültig ab 01.01.2015

  1. Die Beitrags- und Gebührenordnung regelt alle Einzelheiten bezüglich der Pflichten der Mitglieder hinsichtlich der Entrichtung von Beitragen und Gebühren an den Verein. Sie ist Bestandteil des Aufnahmeantrages.
  2. Der Mitgliedsbeitrag, die Aufnahmegebühren und Umlagen werden von der Mitgliederversammlung beschlossen. Gebühren legt der Vorstand fest. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
  3. Die Aufnahmegebühr in den Verein beträgt 2 Jahresbeiträge für die Mitgliedschaft gemäß § 4 (1) a und (2) a der Satzung und ½ Jahresbeitrag bei Wechsel der Mitgliedschaft aus Brandenburger oder Berliner Vereinen.
  4. Der Mitgliedsbeitrag und die Aufnahmegebühr werden bei Vereinseintritt ab dem 1. des Monats fällig, zu den der Vorstand den Eintritt bestätigt hat. Die Aufnahmegebühr kann in zwei Raten im Zeitraum von zwei Jahren gezahlt werden.
  5. Die Umlagen unterscheiden sich in, Allgemeine Umlagen, Investitionsumlagen und Sonderumlagen. Allgemeine Umlagen haben keine vorher bestimmbare Zweckbindung und können jährlich max. bis zu einer Höhe des 2-fachen der Beitragsklasse 011 je Mitglied erhoben werden. Investitionsumlagen bedürfen der Zweckbindung, sie dürfen bis zu max. 5.000 Euro innerhalb von zehn Jahren je Mitglied erhoben werden. Eine Verteilung der Umlage über diesen Zeitraum ist zulässig. Sonderumlagen sind nur bei vorher bestimmter und begründeter Zweckbindung zulässig. Die max. Umlagenhöhe bestimmt sich entsprechend der Allgemeinen Umlage.
  6. Veränderungen der persönlichen Angaben sind unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Jeder angefangene Monat wird hier als voller Monat berechnet.
  7. Alle ermäßigten Beiträge müssen beantragt und der Anspruch mit den entsprechenden Unterlagen nachgewiesen werden.
  8. Alle Beiträge und Gebühren sollten, durch Teilnahme des Mitgliedes am Abbuchungsverfahren, entweder zum 12. jeden Monats, ½ jährlich (am 12. März und 12.September) oder 1x im Jahr (am 12.März) eingezogen werden. Bei jährlicher Zahlungsweise (Lastschrift) wird ein Rabatt von 5% und bei ½ jährlicher Zahlungsweise (Lastschrift) ein Rabatt von 3% gewährt.
  9. Beitrags- und Gebührenkonto:

Bank: Berliner Volksbank

IBAN: DE11 1009 0000 2000 7360 00

BIC: BEVODEBB

  1. Mitglieder, die nicht am Abbuchungsverfahren teilnehmen, entrichten ihre Beiträge zu den Fälligkeitsterminen gemäß Punkt 7 auf das Beitrags- und Gebührenkonto des Vereins. Hierbei entfallen die in Punkt 7 genannten Rabatte. Bei Mahnungen werden Mahngebühren von Euro 5,00 pro Mahnung erhoben.
  2. Beiträge:

Mitgliedsform

Beitragshöhe

(Jahres-beiträge)

Erwachsene Mitglieder gemäß § 4 (1) a

 

Ordentliche Mitglieder

EURO 330.-

Für Azubis, Wehrpflichtige, Ersatzdienstleistende und Studenten wird ein ermäßigter Beitrag bis zum vollendetem 25. Lebensjahr gewährt

 EURO 120.-

- Familienmitglied

 EURO 96.-

(Ehepartner oder eheähnliche Gemeinschaft, außer dem ordentlichen Mitglied und den Kindern bzw. Jugendlichen die sich am Sportbetrieb beteiligen)

 

- Ehrenmitglieder

Frei

Fördernde Mitglieder    mindestens

(nach Vereinbarung)

EURO 162.-

Gastmitglieder

EURO 135.-

Jugendliche Mitglieder gemäß § 4 (1) b

 

Ordentliche Mitglieder

 

- Kinder

(ab 6 Jahre bis zum vollendetem 10. Lebensjahr)

EURO 105.-

- Jugend/Junioren

(ab 10 Jahre bis zum vollendetem 18. Lebensjahr oder abgeschlossener allgemeiner Schulausbildung)

EURO 150.-

Gastmitglieder

 

- Kinder

(ab 6 Jahre bis zum vollendetem 10. Lebensjahr)

EURO 75.-

- Jugend/Junioren

(ab 10 Jahre bis zum vollendetem 18. Lebensjahr oder abgeschlossener allgemeiner Schulausbildung)

EURO 120.-

Ersatzgeld

Für nicht geleisteten Arbeitsdienst je Stunde

 

Ordentliche Mitglieder

 

- ab 16 Jahre bis zum vollendetem 18. Lebensjahr

EURO 10.-

- ab 18. Jahre

EURO 25.-

 

  1. Gebühren:

 

Bootsliegeplätze 

Einheit 

Gebührenhöhe

Mitglieder

 m² 

Monatsbeiträge

Hafen
beantragte und genehmigte Hafenliegeplätze werden
für 7 Monate von Abslippen bis Aufslippen berechnet

 

EURO  1,50

 Halle 

 

 EURO  1,50

 Schleppdach 

 

EURO  1,-

 Wiese  

 

EURO  0,75

Gäste  

 

Tagessätze

 Wiese

m² 

EURO  0,15

 Hafen                                    (LüA) 

m

EURO  1,00

Sonstiges  

 

Jahresbeiträge

 Sportlerunterkünfte               (lichte Maße)

m² 

EURO 22,-

 Schränke / Kisten                 (bis 0,6m x 1,0m) 

m² 

EURO  7,50

 Schränke / Kisten                 (> 0,6m x 1,0m)  

 

EURO 12,50

 Sauna (pro Person)  

 

EURO  2,50

Boote                                   (vereinseigene)

 

 

Für Jugendboote wird gemäß Beschluss der Mitgliedschaft keine Gebühr erhoben

 

Nach
Absprache

Boote                                   (geförderte) 

 

 Nach
Absprache

  1. Die Gebühren für Gäste werden in voraus erhoben.
    14.
    Der Vereinsaustritt ist nur entspr. § 6 (2) der Satzung möglich, wobei hier die Verbindlichkeiten gegenüber dem Verein gemäß § 6 (3) bestehen bleiben.
    15.In dem Mitgliedsbeitrag sind die Beiträge für die Sportversicherung des Landessportbundes Berlin e.V., die Verwaltungsberufsgenossenschaft und die GEMA enthalten.
    16. Abteilungen können zur Deckung evtl. Mehrausgaben auf Beschluss der Abteilungsversammlung gesonderte Abteilungsbeiträge erheben. Sie sind den Mitgliedern bei Eintritt in die Abteilung bekanntzugeben.
    17. Die Mitgliederverwaltung erfolgt durch Datenverarbeitung (EDV). Die personengeschützten Daten der Mitglieder werden nach dem Bundesdatengesetz gespeichert.
    18. Die festgesetzten Beiträge treten zum 1. Januar 2015 in Kraft.
    19. Diese Beitrags- und Gebührenordnung ersetzt die Fassung vom 03.November 2012.

 

 

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